AKTUELLER STAND
Die Bauarbeiten zum Westring haben trotz Grenzwertüberschreitungen bei Luftschadstoffen, drohenden Strafzahlungen, steigender Lärmbelastung, Zerstörung stadtnaher einzigartiger Naturlandschaften und Ökosysteme, Sparpaketen, Stillstand beim Ausbau des ÖPNV sowie breitem Widerstand aus der Bevölkerung mit über 11.000 Einwendungen im UVP Verfahren und nicht zuletzt in Zeiten des drohenden Klimakollaps dennoch begonnen:
7 GRÜNDE WARUM DER WESTRING EINE KATASTROPHE IST
1) Veraltet und unpopulär
Das Projekt einer „Westtangente“ besteht seit den 1970er Jahren. Wegen fehlender Finanzmittel und des Widerstands der Bevölkerung zogen sich die Planungen in die Länge. 2005 übergab man das Projekt nach jahrelangem Streit der Asfinag. Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beim Verkehrsministerium erfolgte 2008. In insgesamt mehr als 11.000 Einwendungen sprachen sich Betroffene im Zuge des UVP-Verfahren gegen das Projekt aus.
2) Zu teuer
Ursprünglich sollte das gesamte Projekt 225 Millionen Euro kosten, mittlerweile sind es 668 Millionen Euro – für das halbierte Projekt. Denn 2011 wurde der Nordteil, ein zusätzlicher Tunnel unter dem Pöstlingberg, aus Kostengründen (vorläufig) gestrichen. Obwohl nicht für Autobahnen zuständig, übernahmen Land Oberösterreich und Stadt Linz zehn bzw. fünf Prozent der Netto-Gesamtkosten mittels Blanko-Scheck. Zudem haben sich Stadt und Land dazu verpflichtet, für sämtliche Maßnahmen am sekundären Netz – etwa Rückbau und Lärmschutz – zur Gänze aufzukommen sowie deren dauerhafte Erhaltung zu übernehmen. Für den dringend notwendigen Ausbau des öffentlichen Verkehrs und des Radverkehrs sind dagegen keine finanziellen Mittel vorhanden.
Die mit 240 Millionen Euro bezifferten Kosten für die Westring-Donau-Brücke, an denen sich die Stadt Linz mit 5 Prozent und das Land OÖ mit 10 Prozent beteiligt, sind enorm. Die Kosten für die Linzer Eisenbahnbrücke sollen rund 60 Millionen Euro betragen. Das heisst, dass man um den Preis der Westring-Autobahnbrücke vier neue Linzer Eisenbahnbrücken bauen könnte, die für alle ohne Autobahnvignette und auch für Schiebeverkehrsmittel, Fußgängerinnen, RadfahrerInnen befahrbar wäre.
3) Die Umweltzerstörung
Das Naturschutzgebiet Urfahrwänd im Bereich der Linzer Donaupforte wurde per Landesregierungsbeschluss für den geplanten Westring durchlöchert. 4.652 Quadratmeter wertvolle Biotope wurden aus dem bestehenden Naturschutzgebiet herausgenommen und anderweitig durch ökologisch weniger wertvolle Flächen „ersetzt“. Große Teile des Bergschlößlparks, eines wertvollen innerstädtischen Ökosystems mit vielfältigem Baumbestand, müssen dem Westring weichen, ebenso die wertvollen Erholungsflächen am Freinberg. Auch große Flächen Bannwald sollen geopfert werden. Die hohe Schutzfunktion für die Hangbereiche auf beiden Seiten der Donau geht damit verloren, wichtiger Lebensraum für zahlreiche Tierarten wird unwiederbringlich zerstört.
4) Die Luft wird schlechter
Aufgrund der Grenzwertüberschreitungen drohen nicht nur hohe Strafzahlungen, sondern durch den verursachten zusätzlichen Verkehr vor allem gravierende Gesundheitsschäden. An den Tunnelöffnungen und aus einem „Lüftergebäude“ im Bereich des Linzer Hauptbahnhofs sollen Autobahn-Abgase in den Lebensraum zehntausender Menschen ausgeblasen werden.Die Medizinische Universität Wien hat vor fast zehn Jahren für die Stadt Linz den Zusammenhang zwischen Luftqualität und Gesundheit untersucht. Die Ergebnisse zeigen: Mit steigenden Konzentrationen an Stickstoffdioxid und Feinstaub nehmen die täglichen Sterbezahlen zu.Auch ein Feinstaub-Forschungsprojekt im Auftrag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften mit Unterstützung des Landes und in Kooperation mit dem Institut für Umwelthygiene der Universität Wien zeigt auf, dass selbst ein kurzfristiges Ansteigen der Feinstaubbelastung bereits leichte Störungen der Lungenfunktion auslöst. Je kleiner die Partikel, desto gefährlicher sind sie, da sie umso tiefer in die Lunge dringen. Dort werden chronische Entzündungen ausgelöst, die zu Bronchitis, Lungenblähung, Asthma und sogar Lungenkrebs führen können. Auch auf Leber, Herz und Kreislauf wirken sich die Staubteilchen negativ aus.Das besonders gesundheitsschädliche Stickstoffdioxid schädigt die Atemwege, führt zu Entzündungen und Bronchitis. Bei länger andauernder, hoher Konzentration nimmt die Zahl der Herzrhythmusstörungen und Herzinfarkte zu. Auch Lungenödeme können die Folge sein. Nimmt die durchschnittliche Konzentration pro Tag um 100 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft zu, erhöht sich die Zahl der Todesfälle um 2 bis 7,6 Prozent.
5) Der ewige Lärm
Ewiger Dauerlärm: Zehntausende Menschen wohnen in Häusern, in denen Lärmschutzfenster und Schalldämmlüfter eingebaut werden müssen. Schlafen bei offenem Fenster ist dann nicht mehr möglich. Um im Nachhinein eine positive Rechtsbasis für nicht genehmigungswürdige Projekte wie den Westring zu schaffen, trat 2015 im Zuge einer Anlassgesetzgebung übelster Sorte eine neue Bundes-Lärmschutz-Verordnung in Kraft.Laut WHO beeinträchtigt Verkehrslärm heute die Gesundheit fast jeden dritten Europäers. Die wichtigsten Gesundheitsrisiken: Schmerzen und Hörermüdung, Hörschäden – inklusive Tinnitus, Beeinträchtigung von Sprache und Kommunikation, Schlafstörungen mit allen kurz- bis langfristigen Konsequenzen, kreislaufbedingte Erkrankungen, hormonelle Reaktionen (z. B. Stresshormone) und ihre möglichen Konsequenzen für den menschlichen Stoffwechsel und das Immunsystem, Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit in Schule und Arbeit, Beeinträchtigung im sozialen Verhalten (Aggressivität, Hilflosigkeit etc.).
6) Konterkariert Klimaschutzziele
Österreich verbraucht immer noch zu viele fossile Brennstoffe und ist deshalb heuer beim jährlichen Klimaschutz-Index auf Platz 36 abgerutscht. Laut einer Entscheidung der Europäischen Kommission hat Österreich unter anderem nicht genügend politische und sonstige Maßnahmen für den Verkehrssektor vorgesehen. Die von Umweltschutzorganisationen erstellte Rangliste sieht Österreich noch hinter Ländern wie der Slowakei, Rumänien oder Indien. Die Errichtung des veralteten Autobahnprojektes steht den Klimaschutzzielen diametral entgegen.
7) Rechtliche Tricksereien
Bei den Planungen wurde bewusst auf eine „Strategische Umweltprüfung“ verzichtet. Dabei wären auch Alternativen wie öffentliche Verkehrsprojekte oder ein Nullvariante geprüft worden.Bis zum Abschluss des UVP-Verfahrens verweigerten Asfinag und Ministerium die Offenlegung der Datengrundlagen und Matritzen, auf denen sämtliche Berechnungen betreffend Luftschadstoffe, Lärm usw. aufbauen. Nicht einmal der amtlich bestellte Sachverständige für Verkehr hatte diese wesentlichen Basisdaten, wie aus einer Verhandlungsschrift beim Bundesverwaltungsgericht hervorgeht.Offensichtlich wissen die zuständigen Stellen ganz genau, dass bei Vorlage sämtlicher Daten-Grundlagen die Vorgaben für die Umweltverträglichkeit nicht einzuhalten wären. Nur eine minimale Änderung der Datengrundlagen würde das gesamte „Kartenhaus“ zum Einsturz bringen. Deshalb wählte man den Weg eines nachträglichen Monitorings, der den eigentlichen Sinn der UVP konterkariert. So soll erst nach Fertigstellung der Autobahn mittels genauerer Luftgütemessung festgestellt werden, ob die Tunnellüftungen mit teuren Filteranlagen nachgerüstet werden müssen. Dieses Monitoring führen nicht einmal die Asfinag, sondern andere Körperschaften durch, die weder Projektwerber sind noch rechtlich zum Monitoring oder zum Setzen allfälliger Maßnahmen verpflichtet werden können. Das Motto lautet: „Bauen wir mal, dann schauen wir mal“. Das ist unverantwortlich und skandalös.
(mosaik-blog.at / Gerda Lenger, Bürgerinitiative gegen den Bau der A26, bis 2015 Gemeinderätin der Grünen Linz)
Umweltverträglichkeitsprüfung
17.- 25. August 2016
Mündliche Verhandlung Bundesverwaltungsgericht (BVwG)
Aufgrund von eingebrachten Beschwerden seitens Linzer BürgerInnen-Initiativen und den dabei aufgezeigten Mängeln im UVP-Bescheid, u.a. bei Verkehrsberechnungen sowie bei Lärm- und Luftwerten, wird das Projekt in zweiter Instanz vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) nun behandelt.
30.01.2016
Antrag auf Befangenheit von bestellten Gutachtern
Für die erforderlichen Ersatzgutachten wurden die gleichen Gutachter bestellt, die bereits im Rahmen des UVP-Verfahrens als Sachverständige tätig waren!
Die Bürgerinitiative gegen den Bau der A26 hatte daher per Antrag eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt:
Jene Sachverständigen, die im Behördenverfahren bereits als unabhängige Amtsgutachter tätig waren, sollen wegen Befangenheit abbestellt werden. Insbesondere jene, die bereits – auch in anderen Verfahren – als Privatsachverständige der ASFINAG tätig waren.
Der Antrag wurde abgelehnt.
21.12.2015
BÜRGERINNEN-INITIATVE bringen Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht ein
Im Rahmen des UVP-Verfahrens zum Westring wurden mehrere umfassende Beschwerden von BürgerInneninitiativen eingebracht. Im Zuge dieser Beschwerden wurden folglich vom Bundesverwaltungsgericht zur weiteren Überprüfung zusätzliche Ersatzgutachten beauftragt. Ergebnisse sind abzuwarten.
14. 12. 2015:
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESTÄTIGT:
LÄRMVERORDNUNG DES BMVIT IST RECHTSWIDRIG – ETAPPENSIEG FÜR UMWELT UND LEBENSQUALITÄT
Beschwerde gegen Westring erfolgreich: Das Bundesverwaltungsgericht hat die umstrittene Lärmverordnung des BMVIT für rechtswidrig erkannt und eine Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof eingeleitet!
22.12.2014:
UVP-BESCHEID ERLASSEN
Das Bundesministerium für Verkehr, Innovartion und Technologie (BMVIT) erteilt mit Bescheid vom 22.12.2014 im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) dem Vorhaben Projekt A26 – Linzer Westring eine Genehmigung, die eingebrachten inhaltlichen Einwendungen gegen das Vorhaben wurden abgewiesen.
Einspruchsfrist:
Gegen diesen UVP-Bescheid kann nun bis zum 20. Jänner 2015 Einspruch/Beschwerde erhoben werden.
Mündliche Verhandlung abgeschlossen
Auf vier Tage war die öffentliche Verhandlung zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) in Linz angesetzt und sollte mit 4. Oktober abgeschlossen sein. Schlussendlich wurde die Verhandlung erst mit 15. Oktober beendet, da man sechs volle Tage brauchte, um die gesamten Einwände und Einsprüche der bestens vorbereiteten Westring-GegnerInnen zu behandeln.
Das zeigt einerseits, wie sehr man seitens des Ministeriums bzw. der Asfinag die berechtigten Einwände gegen das Projekt unterschätzt hat, andererseits wurde im Laufe der Verhandlung immer klarer, wie schwammig und ungenau die Projekt-Grundlagen gewesen sind!
Die UVP-Verhandlung bestätigte nochmals, mit welch konfusem und unklarem Zahlenmaterial die Projektwerberin hantiert – trotz wiederholter Aufforderungen und Anträge gab die Asfinag die ihren Berechnungen zugrunde liegenden Zahlen und Verkehrsmodelle nicht preis.
Hinzu kommt ein aus Sicht der WestringgegnerInnen offensichtlich befangener „unabhängiger“ Amtsgutachter, der zeitgleich für die Asfinag bei einem anderen Straßenbau-Projekt im Burgenland tätig ist: Ein Antrag auf Befangenheit wurde daher diesbezüglich von einer BürgerInnenInitiative eingebracht.
BefürworterInnen in der Politik drücken sich vor Kritik
Bemerkenswert war, dass sich während der gesamten sechs Verhandlungstage und auch vorab bei den Informationsveranstaltungen kein einziges Mal ein Westring-befürwortender Politiker blicken hat lassen.UVP kann aus grüner Sicht keinesfalls positiv ausgehen:
Auf Grundlage der UVP-Verhandlung erarbeitet das Ministerium in den folgenden Wochen und Monaten einen Bescheid. Für die Grünen Linz ist es unvorstellbar, dass ein solch wackeliges, umwelt- und menschenfeindliches Projekt einen positiven Bescheid erhält. Zudem ist auch eine Strategische Umweltprüfung widerrechtlich nicht durchgeführt worden, auch dieser Instanzenzug ist noch lange nicht durch.
Auf den Seiten des BMVIT sind die Verhandlungsschrift zur UVP und sämtliche Beilagen online HIER einsehbar.
ZUM PROJEKT LINZER WESTRING
Ausgehend von der „Westbrücke“, dort, wo die Stadtautobahn die Westbahn überbrückt, soll eine völlig neue Autobahn gebaut werden. Also ein mindestens vierspuriges und kreuzungsfreies Asphalt-Beton-Band durch Linz. Dieses breite Bauwerk führt zuerst zum Bahnhofsknoten, dann im sogenannten „Südtunnel“ bis hin zur Donau westlich vom Stadtzentrum. Hier ist die sogenannte „4. Donaubrücke“ geplant.
Sieben Spuren soll dieses überbreite Brücken- Projekt umfassen. Nach der Brücke schließt der „Nordtunnel“ unter dem Pöstlingberg an. Die Autobahn verlässt diesen schließlich bei Harbach und führt als offene Trasse durch das Wasserschutzgebiet Heilham bis zur Mühlkreisautobahn (A7). Der ursprünglich geplante Nordteil ist – zumindest vorerst – auf Eis gelegt.
Die gesamte zusätzliche Autobahn liegt auf Linzer Stadtgebiet.
Keine neue Autobahn mitten durch Linz!
Mit der A26 soll neben der A7 eine weitere Autobahn mitten durch Linz gebaut werden. Die Folgen wären eine erhebliche Zunahme des Verkehrs, die damit verbundenen Gesundheitsgefährdungen sowie Beeinträchtigungen durch Lärm- und Luftverschmutzung.
- Linz gilt bereits jetzt nach Immissionsgesetz Luft als Luftsanierungsgebiet und verträgt keine zusätzlichen gesundheitsgefährdenden Schadstoffemittenten. Sowohl bei lungendurchgängigen und somit extrem gesundheitsgefährdenden (krebserregenden) Feinstäuben als auch bei Stickoxiden werden schon jetzt häufig die Grenzwerte überschritten. Die LinzerInnen würden durch den Bau und die Inbetriebnahme der A26 daher in ihrem Leben und ihrer Gesundheit gefährdet
- Die zu erwartenden zusätzlichen Lärmbelastungen bedeuten eine erhebliche Gesundheitsbeeinträchtigung der betroffenen Menschen.
- Gravierende Eingriffe in das Landschaftsbild und die Ökosysteme im Bereich der Donauquerung sind geplant, im – mittlerweile von SPÖ, ÖVP und FPÖ von ökologisch sehr wertvollen Flächen auf ökologisch weniger wertvolle Bereiche – verlegten Naturschutzgebiet Urfahrwänd sollen wertvolle Biotope unwiederbringlich zerstört werden, großflächige Rodungen im Donautalgrünzug sind vorgesehen.
- Drastische Eingriffe in das Landschaftsbild und Rodungen wertvoller Bäume im Bereich der unter Denkmalschutz stehenden historischen Anlage Bergschlösslpark sind zu erwarten.
Nach einer Errichtung des Südteils ist mit einem weiteren Ausbau, dem Bau des Nordteils zu rechnen
Dass es auf Dauer nicht bei dem für die Asfinag sinnlosen Restring bleiben wird, wenn der Südteil einmal gebaut ist, liegt auf der Hand. So setzt sich unter anderem LHStv. Hiesl im Rahmen von hochrangigen Delegationsgesprächen in Prag für die Nord-Süd-Straßenverbindung Prag-Linz ein, die Teil der Transeuropäischen Netze ist. Daher ist auch großer Druck auf eine Nordteil-Errichtung zu erwarten, wenn der Südteil erst einmal gebaut ist. Denn sonst bliebe Linz mangels Umfahrungsrouten und einer leistungsfähigen Nord-Süd-Schienenverbindung, die auch für Transporte geeignet ist, ein Nadelöhr auf der europäischen Nord-Süd-Transitroute Berlin-Triest.
Rechnungshof übt scharfe Kritik an Westring-Planungen
Im Oktober 2012 legte der Bundesrechnungshof dem Nationalrat den Berichtsbeitrag zum Linzer Westring vor. Der Bundesrechnungshof übt dabei scharfe Kritik an den Planungen. Der Bericht bestätigt alle von Westring-GegnerInnen seit Jahren vorgebrachten Argumente: So war beispielsweise 2002 noch von Kosten in der Höhe von 225 Millionen Euro die Rede, im Einreichprojekt 2008 waren es bereits 451 Millionen. 2012, nur vier Jahre später, liegen die Errichtungskosten bei 646 Millionen Euro – das ist eine Kostenexplosion von über 43%! Und trotzdem bekommt man dafür nur das halbe Projekt!
Weiters stellt der Bundrechnungshof fest, dass „ein Planfall, der nur den Ausbau von Maßnahmen im öffentlichen Verkehr ohne Bau der A26 betrachtete, überhaupt NICHT erstellt wurde. Somit konnte erst gar nicht festgestellt werden, welche verkehrlichen Wirkungen durch den alleinigen Ausbau des öffentlichen Verkehrs möglich gewesen wären.
Beteiligung von Stadt Linz und LandOÖ an Kosten ist Blankoscheck
Trotzdem wollen sich Stadt Linz und Land OÖ gemäß Beschlüssen von ÖVP und SPÖ mittels Blankoscheck ohne Risikobegrenzung mit 5% bzw. 10% an den Netto-Gesamtkosten des Projekts, für das der Bund – aber weder Stadt noch Land -zuständig ist, beteiligen. Das wären nach derzeitigem Kostenstand 30 Millionen städtischer Gelder und 60 Millionen Landesgelder.
Stellungnahme Lebensministerium
Auch das Lebensministerium und AutofahrerInnenverbände, wie etwa der ÖAMTC, haben sich bereits gegen das Projekt ausgesprochen. Die Stellungnahme des Lebensministerium können Sie HIER nachlesen.
Auch der erhoffte Nutzen bzw. die großen Entlastungseffekte verpuffen bei näherer Betrachtung ganz rasch und entpuppen sich als inhaltsleere Versprechungen. Es ist einfach unabdingbar, zur Lösung der Linzer Verkehrsprobleme den Ausbau des öffentlichen Verkehrs zu forcieren.
Überarbeitetes Westring-Projekt hat enorme umwelt- und gesundheitsschädliche Auswirkungen!
Auch die nun neuerlich aufgelegten Unterlagen zum überarbeiteten Projekt zeigen auf, wie zynisch man mit allen Mitteln dieses umwelt- und gesundheitsschädliche, überteuerte Projekt durchdrücken will:
Da ist die Rede von „Verarmung des Stadtbilds“, von „wesentlicher Landschaftsbeeinträchtigung“ aufgrund Uferveränderung und „Veränderung der Kulisse“ im Donautal, von Baumrodungen, sehr hoher Eingriffsintensität, Erholungsbeeinträchtigungen, Verringerung des Erholungsraums, von Luftschadstoffbelastungen und Lärm…
Auch beim „abgespeckten“ Projekt strömen die Abgase ungefiltert aus den Tunnelröhren in den Bahnhofsbereich, den Froschberg und das Donautal. Ein Lüftergebäude im Bereich des Bahnhofspostamtes bläst die Abgase den Bahnreisenden entgegen. Die Kärntnerstraße ist ebenfalls massiv von Abgasen betroffen. Ungeachtet dessen soll am LILO-Areal ein neues Wohngebiet entstehen, auch tausende ArbeitnehmerInnen sind täglich den Schadstoffen ausgesetzt.